Das Grundgesetz ist evaluiert und mit dem Ziel aktiver Einbindung der Bürgerinnen und Bürger reformiert; die neue Verfassung wurde durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt.
Die Bürger wählen ihr Staatsoberhaupt unmittelbar.
Die Parteien suchen aktiv inhaltliche Beiträge der Bürgerinnen und Bürger für die politische Willensbildung in den Parteien, auch Beiträge von Nicht-Mitgliedern und Nicht-Experten. Die Parteien stehen im Wettbewerb um die Bürger-gerechteste Schnittstelle für eine beiderseitige Kommunikation.
Als Entscheidungsgrundlage dienen zunehmend Bürgergutachten: Vor weitreichenden Entscheidungen der Administration (z.B. im Bereich Energieversorgung und Abfallentsorgung, Währungspolitik, bürgernahe Verwaltung) bereiten Bürgerinnen und Bürger ein Gutachten vor. Die Bürgerinnen und Bürger werden durch Zufalls-Auswahl bestimmt und für den Themenbereich gesondert informiert und befähigt. Die Gutachten werden veröffentlicht (Planungszellen-Modell nach Dienel).
Direkt-demokratische Verfahren ergänzen auch auf Bundesebene die Instrumente der repräsentativen Demokratie. Zu den neuen Verfahren gehören Volksbegehren, Volksentscheid, das Mitgestalten der Wahllisten durch Stimmenhäufung und durch die Wahl von Bewerbern unterschiedlicher Wahllisten, sog. Kumulieren und Panaschieren.
Führungsfunktionen in Parlament, Partei und der Exekutive einschließlich der Kanzlerschaft werden ausschließlich auf Zeit vergeben; das Maximum beträgt zwei Wahlperioden. Die Funktionen im staatlichen und im parteilichen Bereich sind personell getrennt.
Die Finanzierung der Parteien ist mit dem Ziel neu gestaltet, verdeckten Einfluss auf die Politikgestaltung zu minimieren (Ausschluss von Firmenspenden, gfs. vollständiger Verzicht auf Spendenfinanzierung).
Das Bestechen und die Bestechlichkeit aller politischen Funktionsträger - nicht nur der Angehörigen der Verwaltung - sind Straftatbestände. Auch Verstöße gegen das Parteiengesetz sind strafbar. Auf Verstöße, die die Verfassungssubstanz angreifen, stehen Strafen mit spezifischer Präventivwirkung, und zwar der zeitweilige, im Wiederholungsfall endgültige Verlust der Wählbarkeit.
Innere Einheit
Ost und West haben eine gemeinsame Öffentlichkeit für die Grundlagen und Kernziele der Verfassungsreform geschaffen (s.o.).
Die Politik fördert mit hoher Priorität die Begegnung der Menschen und den Meinungsaustausch.
Die Rahmenbedingungen der Wiedervereinigung werden auf die ungleiche Zuteilung von Chancen untersucht. Einigungspolitisches Leitbild ist, die wirtschaftliche, kulturelle und politische Abhängigkeit des Ostens abzubauen und eigenverantwortliche, partnerschaftliche Entwicklungskräfte zu stärken.
Außen- und Militärpolitik
Ein Streitkräfte-Aufgaben-Gesetz legt die konkreten Tatbestände von militärischen Einsätzen außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung fest und schafft damit eine nachvollziehbare Eingriffsgrundlage. Eine unabhängige Einrichtung bewertet öffentlich die einzelnen Einsatzentscheidungen und die konkrete Zielerreichung.
Den gleichen Anforderungen an rechtsstaatliche Konkretisierung genügen die Bündnisverträge.
Rüstungsverkäufe in Spannungsgebiete werden mit öffentlich nachvollziehbarem Ergebnis verhandelt und entschieden. Bei Waffenverkäufen werden auch begleitende Warenverträge offen gelegt, die einen gegenläufigen Fluss ziviler Waren aus dem waffenkaufenden Staat nach Deutschland zum Ziel haben.
Die Weitergabe von in Deutschland gefertigten Rüstungsgütern über Verbündete wird konsequent nachverfolgt, auch für Kleinwaffen-Systeme wie Gewehre.
Die Wehrpflicht besteht weiter, um politische Betroffenheit und Rückkoppelung wach zu halten und Interesse-geleiteten Einsatzentscheidungen entgegen zu wirken.
Die Internationalisierung der Politik (EU, UN, NATO) und die Privatisierung von Bürger-relevanten Politikfeldern werden durch Ausbau von Transparenz und demokratischer Mitwirkung aktiv gestaltet, auch im Rahmen der Globalisierung.
Dr. jur. Karl Ulrich Voss, Kuckenberg 34, 51399 Burscheid
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